Samstag 22.03.2025
15 Uhr im Gasthof Butz in Wörth.
Kirchplatz 3
93086 Wörth an der Donau
Thema / Vortag.
Aktuelles auf der Bienenzucht.
Genomische Selektion von Drohnenvölkern
Referent
Zuchtobmann der Oberpfalz
Hr. Tilo Nitzsche
Belegstellenordnung
Beim Betreten der Belegstelle hat sich der Züchter bei der Belegstellenaufsicht anzumelden, unter Angabe der EWK oder MWK mit Anzahl.
Das Gesundheitszeugnis ist im Original oder in Kopie mit Betriebsnummer,
Tel. Nr. und Mail-Adresse des Züchters vorzuweisen und verbleibt auf der Belegstelle.
Ohne Gesundheitszeugnis darf nicht aufgestellt werden.
Anlieferung aus Faulbrut Sperrgebiet sind verboten und werden nicht angenommen.
Der Aufstellungsplatz für die Begattungseinheiten wird vom Belegstellenpersonal zugewiesen. In der Rückegasse ist das Aufstellen verboten Diesen Anordnungen sind bindend Folge zu leisten.
Verstöße gegen diese führen zum Entfernen der Begattungseinheiten.
Bei Anlieferung werden die Drohnenfreiheit und das Wabenwerk von den verantwortlichen Personen kontrolliert. Die Begattungseinheiten dürfen zu diesem Zweck nur mit einer durchsichtigen Abdeckung, durch Folie oder Glas und nur auf Mittelwänden bzw. auf Anfangsstreifen in EWK oder MWK aufgestellt werden angeliefert. Einheiten mit Altbau werden nicht angenommen.
Wir bitten um Verständnis, das bei nicht vorschriftsmäßig angelieferten Begattungseinheiten die gesamte Lieferung zurückgewiesen wird.
Kontrollen bei bereits aufgestellten Kästchen können jederzeit erfolgen. An den Kästchen ist der Name anzubringen.
Die Belegstellengebühr beträgt je Königin 2,00 € mit Betriebsnummer und
4,00 € ohne Betriebsnummer. Nur Barzahlung ohne Quittung.
Der Belegstellenleiter als auch der Kreisverband übernimmt keinerlei Haftung für den Begattungserfolg oder sonstige Schäden bei der Nutzung der Belegstelle.
Der Aufsteller hat für eine ausreichende Haftpflichtversicherung selbst zu sorgen.
Bei Zuwiderhandlung gegen vorstehende Bestimmungen kann der betreffende
Züchter für Schäden an Dritte, haftbar gemacht werden
Besuche und Besichtigungen sind grundsätzlich anzumelden
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist ein Betreten des Belegstellenbereichs nur nach vorheriger Absprache zusammen mit einem Mitarbeiter des Belegstellenteams erlaubt.
Alle Anlieferer werden gebeten sich unbedingt an die festgesetzten Zeiten zu halten. Die Belegstellenordnung gilt mit der Anlieferung als anerkannt.
Alle in dieser Ordnung verwendeten geschlechtsspezifischen Bezeichnungen gelten im Sinne des Gleichverhandlungsgesetzes gleichzeitig für weibliche und männliche und divers.
Ihre Daten werden gespeichert und nur für die Abrechnung mit iBalis verwendet, eine Daten Weitergabe erfolgt nicht.
Für den Betrieb und die Beschickung der Belegstelle gelten die Bienenseuchenverordnung sowie entsprechende EU-Gesetze in ihrer zuletzt gültigen Fassung.
Der gesamte Bereich ist Video überwacht.
Sparkasse Regensburg IBAN: DE37 7505 0000 0131 6001 08 / BIC: BYLADEM1RBG
Der Belegstellenleiter
Die Belegstellengebühr beträgt je Königin 2,00€ mit Betriebsnummer und
4,00€ ohne Betriebsnummer. NEU 2025 wegen Änderung der Richtlinien.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.